Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?

Die Verwaltungsgemeinschaft (abgekürzt auch -VGem- genannt) ist ein Zusammenschluss von Gemeinden, unter Aufrechterhaltung des Bestandes der beteiligten Gemeinden. So beschreibt es die Verwaltungsgemeinschaftsordnung des Freistaates Bayern, die Rechtsgrundlage für die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft ist.

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Verwaltungsaufgaben für die selbständigen Mitgliedsgemeinden und ist damit auch Anlaufstelle für sämtliche Angelegenheiten der Bürgerinnen und Bürger.

Auf kommunaler Ebene werden die Aufgabengebiete unterschieden; es sind dies der "eigene" und der "übertragene" Wirkungskreis.

Dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden sind insbesondere zuzuordnen:

Bei all diesen Aufgaben ist die Verwaltungsgemeinschaft ausführendes Organ; sie bereitet die Entscheidungen der Gemeinden vor und vollzieht die Beschlüsse der Kollegialorgane.

Im übertragenen Wirkungskreis handelt die Verwaltungsgemeinschaft dagegen eigenständig und eigenverantwortlich. Den Mitgliedsgemeinden steht kein Weisungsrecht zu.

Zu den Aufgabengebieten des übertragenen Wirkungskreis gehören z.B.: