Glasfaserausbau in Eisenheim

Eisenheim hat 2022 einen Vetrag mit der Telekom über den Ausbau FTTH, also Fibre to the Home = Glasfaser in Jedes Haus abgeschlossen. Ziel ist es bis Mitte 2024 alle Haushalte in Eisenheim mit einem Glasfaseranschluss zu versorgen. Der Baubeginn der Maßnahme war im Frühjahr 2023 und vorraussichtlich werden die Tiefbauarbeiten bis Ende 2023 abgeschlossen.

Alle aktuellen Infos (ab März 2021) zu den Gigabitrichtlinien sind unter: https://gigabitbayern.de/eisenheim zu finden.

 

Ältere Meldungen (vor März 2021):

Update 22.02.21 (v. Christian Holzinger)
Der Markt Eisenheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der

"Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).

Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).

Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums
(https://www.schnelles-internet-in-bayern.de).

Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der folgenden Seite
(https://gigabitbayern.de/eisenheim)

Update 09.09.2020 (v. Christian Holzinger)
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Markterkundung
Der Markt Eisenheim führt entsprechend der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) eine Markterkundung vom 14.09.2020 bis 09.11.2020 durch.

Dokumente zur Markterkundung:

Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung den Netzbetreibern zur Verfügung gestellt.

Update 10.05.18 (v. Andreas Hossmann)
Information zum aktuellen Förderfortschritt Breitbandausbau

Update 21.03.17 (v. Andreas Hossmann)
Der Kooperationsvertrag mit der Telekom wurde am 21.03.2017 abgeschlossen.

Update 15.03.17 (v. Andreas Hossmann) Übergabe Förderbescheid an die Gemeinde Eisenheim

Update 29.01.17 (v. Andreas Hossmann) Bekanntmachung des Marktes Eisenheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

Update 13.12.16 (v. Andreas Hossmann) Bekanntmachung des Marktes Eisenheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Update 12.12.16

Stellungnahme des Marktes Eisenheim bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - Bbr)

Stellungnahme Vorlage Kooperationsvertrag

Update 19.09.16

 (v. Joachim Först) 

Markterkundung

  • Bekanntmachung Markterkundung (Modul 2)
  • Stand vor der Markterkundung (Karte)

Infotext: Ergebnis des Markterkundungsverfahrens des Marktes Eisenheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

  • Ergebnis der Markterkundung (Modul 3)
  • Stand nach der Markterkundung (Karte)

*Auswahlverfahren*

Infotext:

Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Der Markt Eisenheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Update 10.09.16 (v. Joachim Först) Nachmarkterkundung Eisenheim

Update 06.09.16 (v. Andreas Hoßmann) aktuelle Bekanntmachung Eisenheim

Update 27.07.16 (v. Andreas Hoßmann)

Dokumentation des fortlaufenden Prozesses

Update 26.03.16

 (v. Andreas Hoßmann) aktuelle Informationen zum Verfahren

Update 26.02.16 “Das bisherige Auswahlverfahren wurde gestoppt. Das Auswahlverfahren wird neu gestartet.”

Update 12.01.16 Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Update 03.02.14

(s. auch) 

http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/

 Die Unternehmen im Erschließungsgebiet der Gemeinde Eisenheim sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden. Der Freistaat Bayern fördert mit dem 

Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm

, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von 

mindestens 50 Mbit/s im Downstream

 (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und 

mindestens 2 Mbit/s im Upstream

 (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet). Die Gemeinde Eisenheim hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) bestehen könnte. Bei diesem Kumulationsgebiet handelt es sich um verschiedene Gebiete der Gemeinde Eisenheim. Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach einem Hochgeschwindigkeitsinternet im dargestellten Kumulationsgebiet. Unternehmen, die im Erschließungsgebiet ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 21. Juli 2014 zu melden. Hierfür ist ein Formular zum Download vorbereitet. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.