Der Markt Eisenheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der
"Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit
Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200
Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur
Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der
Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven
Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der
folgenden Seite (https://gigabitbayern.de/eisenheim)
Update 09.09.2020 (v. Christian Holzinger)
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Markterkundung
Der Markt Eisenheim führt entsprechend der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) eine Markterkundung vom
14.09.2020 bis 09.11.2020 durch.
Update 21.03.17
(v. Andreas Hossmann)
Der Kooperationsvertrag mit der Telekom wurde am 21.03.2017 abgeschlossen.
Update 15.03.17
(v. Andreas Hossmann)
Übergabe Förderbescheid an die Gemeinde Eisenheim
Update 29.01.17
(v. Andreas Hossmann)
Bekanntmachung des Marktes
Eisenheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus
von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
Update 13.12.16
(v. Andreas Hossmann)
Bekanntmachung des
Marktes
Eisenheim bezüglich der vorgesehenen
Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat
Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Update 12.12.16
Stellungnahme des Marktes Eisenheim bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im
Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - Bbr)
Infotext:
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens des Marktes Eisenheim im Rahmen der
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat
Bayern (BbR)
Ergebnis der Markterkundung (Modul 3)
Stand nach der Markterkundung (Karte)
*Auswahlverfahren*
Infotext:
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im
Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR)
Der Markt Eisenheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und
Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren
aufgrund
förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter
www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht,
so dass auch der
Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Update 26.02.16
“Das bisherige Auswahlverfahren wurde gestoppt. Das Auswahlverfahren wird neu gestartet.”
Update 12.01.16
Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur im Rahmen
der Richtlinie
zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Update 03.02.14
(s. auch)
http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/
Die Unternehmen im Erschließungsgebiet der Gemeinde Eisenheim sind aufgefordert ihren Bedarf zu melden.
Der Freistaat Bayern fördert mit dem
Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von
mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens
2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet).
Die Gemeinde Eisenheim hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) bestehen könnte.
Bei diesem Kumulationsgebiet handelt es sich um verschiedene Gebiete der Gemeinde Eisenheim.
Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach einem Hochgeschwindigkeitsinternet im dargestellten Kumulationsgebiet.
Unternehmen, die im Erschließungsgebiet ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 21. Juli 2014 zu melden. Hierfür ist ein Formular zum Download vorbereitet.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.